Energetische Inspektion
Energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen
Lüftungs- und Klimaanlagen sicher betreiben nach §74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
TGA-Anlagen in Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden stellen aktuell eine notwendige Maßnahme zur Gewährleistung der gesetzlichen, technologischen und hygienischen Anforderungen im Bezug auf das Raumklima in Gebäuden und deren Raumflächen sowie zur Realisierung anwenderspezifischer Anforderungen der Betreiber und Nutzer dar.
Nach erfogreicher Abnahme und Übergabe der Raumluft- und klimatechnischen Anlagen eines Gebäudes geht die diesbezügliche Betreiberpflicht an den Betreiber bzw. Nutzer eines Gebäudes über. Hier muss davon ausgegangen werden, dass die üblichen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten als auch Systemoptimierungen eigenverantwortlich vom Betreiber ausgeführt werden.
Bei heutigen Systemen sollten die Möglichkeiten der Gebäudeautomation und deren Wirkungsweise miteinander verknüpft und in ihrer Wirkweise und Komplexibilität über einen längeren Zeitraum aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus werden RLT-Anlagen im Allgemeinen für den Extremfall wie z.B. bei Heizungs-, Kälte- und RLT-Anlagen für den Heiz- und Kühlbetrieb ausgelegt, jedoch im Wesentlichen ganzjährig in Teillast betrieben.
Durch mittlerweile standartisierte Lösungsansätze wie z.B. Frequenzumformer an Pumpen, Kältekompressoren und Ventilatoren oder auch den gesetztlichen Anforderungen (GEG 2020), oder der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPDB) können Korrekturen an den Anlagensystemen notwendig werden.
Stetig steigende Energiekosten und das (noch) zu erwartende ökologische Bewußtsein müssen eine Forderung zu einer kritischen Betriebsweise von RLT-Anlagen bei den Betreibern bewusst machen.
Neben wiederkehrenden Wartungsarbeiten an Heizungs-, Kälte- und RLT Anlagen wird im Zuge der nationalem Umsetzung der EPBD eine Energeieiensparverordung (EnEV) und daraus resulierden auch in der GEG 2020 gefordert. Für die hier erforderlichen Inspektionen und der daraus resultierenden Möglichkeiten der Datenerfassung und Datenauswertung ergeben sich nachhaltige Möglichkeiten, Energieverbräuche deutlich zu reduzieren.
Leider ist die Tatsache gegeben, dass schon bei der Abnahme TGA-technischer Anlagen, als auch bei der damit verbundenen Übergabe von Dokumentationen Mängel zu verzeichnen sind. Oftmals stellt sich hier die Ursache dafür heraus, dass Anlagen nicht wie erforderlich erneuert und somit auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden.
Änderung der Nutzung oder auch Änderungen im gesamten Anlagensystem werden in Dokumentationen nicht nachgeführt, was zwangsläufig dazu führt, dass Wartungen und Inspektionen nur sehr unzureichend und lückenhaft durchgeführt werden können. Oftmals stehen die finanziellen Aufwendungen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum erreichbaren Nutzen durch den Betreiber.
Im Zusammenhang mit den aktuell gesetzlich geforderten Inspektionen von Klima- und Lüftungsanlagen gem. GEG 2020 bzw. SPEC 15240 ergibt sich für den Betreiber und Nutzer eine Vielzahl an Fragen die wir als 3C TGA-Ingenieurbüro GmbH gerne beantworten.
Energetische Inspektion von Klimaanlagen:
Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Diese Betreiberpflicht regelt der §74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Durchführung der notwendigen energetischen Inspektion ist von fachkundigen Personen auszuführen.
Verpflichtender Zeitpunkt der Inspektion:
erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme. Anlagen die vor dem 1.Oktober 2018 bereits älter als zehn Jahre waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden spätestens bis 31.Dezember 2022
Gemäß GEG §74 Abs. (3) können Anlagen von der Inspektionspflicht ausgenommen werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
ein System für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung ist vorhanden
es besteht eine kontinuierliche und protokollierte Überwachung des Energieverbrauchs des Gebäudes mit der Möglichkeit den Verbrauch zu analysieren und falls erforderlich anzupassen
Das System bietet die Möglichkeit ein Benchmark für die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen und es ist eine automatische Störmeldung bei Effizienzverlusten der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme vorhanden
Kommunikation zwischen den vorhandenen, miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen gebäudetechnischen Anwendungen
Betreiberpflicht gemäß §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Energetische Inspektion
Sinn und Zweck der Inspektion von Klimaanlagen ist zu überprüfen, ob die jeweilige Klimatisierung im Gebäude auch energieeffizient abläuft. Dabei geht es auch um die Feststellung ob es zwischenzeitlich Nutzungsänderungen der von der Klimaanlage versorgten Räume gegeben. Änderungen könnten sich auf den aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes auswirken. Unsere Energieeffizienzexperten prüfen die Komponenten einer Anlage, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen und inwieweit die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Für einen energieeffizienten Betrieb der Klimaanlage hat die Funktion der Regelung einen entscheidenden Beitrag. Somit werden diese Regelungsparameter – Sollwerte Luftmengen, Temperatur, Raumluftfeuchte und Betriebszeit – in Zuge der Inspektion erfasst und bewertet.
Für Betreiber eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 ist die Durchführung der Energetischen Inspektion ein Baustein zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen.
Inspektionsbericht gemäß §78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Energetische Inspektion
Ergebnisse der Inspektion werden von unseren Energieeffizienzexperten in einem Inspektionsbericht schriftlich zusammengefasst. Darin enthalten sind weiterführende fachliche Hinweise für Maßnahmen die zu einer Verbesserung der energetischen Qualität der Lüftungs- und Klimaanlage beitragen können.