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Zeitpläne der Regulierung

F-Gase-Verordnung 2024/573: Wichtige Fristen für Klimaanlagen und Wärmepumpen

Wer Klima-, Kälteanlagen oder Wärmepumpen plant und betreibt, sollte die Fristen der F-Gase-Verordnung frühzeitig berücksichtigen. Die Verordnung (EU) 2024/573 reduziert die verfügbaren HFKW-Mengen und führt schrittweise anlagenspezifische Beschränkungen ein.

Dabei gibt es keinen einheitlichen Umstellungstermin für sämtliche Systeme. Entscheidend sind Anlagenart, Leistung, Kältemittel und die jeweils betroffene Tätigkeit.

Welche Stichtage sind wichtig?

Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Meilensteine. Sie unterscheidet zwischen dem Inverkehrbringen neuer Geräte und Beschränkungen bei Wartung und Instandhaltung.

Zeitpunkt Ausgewählte Regelung
11. März 2024 Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/573. Einzelne Vorschriften gelten zu gesonderten Terminen.
1. Januar 2025 Verschärfte Beschränkungen für die Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP ab 2.500 bei der Wartung von Kälteanlagen; Ausnahmen und Übergangsregelungen sind zu berücksichtigen.
1. Januar 2026 Verwendungsbeschränkung für F-Gase aus Anhang I mit einem GWP ab 2.500 bei der Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen. Für bestimmte aufgearbeitete und recycelte Gase gelten Übergangsregelungen.
1. Januar 2027 Unter anderem Inverkehrbringungsverbot für Luft-Wasser-Splitsysteme bis einschließlich 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150, vorbehaltlich der vorgesehenen Sicherheitsausnahme.
2030 Weitere Reduzierung der quotierten HFKW-Mengen. Für bestimmte Serviceanwendungen enden Übergangsregelungen.
1. Januar 2035 Inverkehrbringungsverbot für Splitsysteme bis einschließlich 12 kW mit fluorierten Treibhausgasen, vorbehaltlich der vorgesehenen Sicherheitsausnahme.
Ab 2050 Die im HFKW-Quotensystem vorgesehene Höchstmenge für das Inverkehrbringen beträgt null.

Die Übersicht ist eine Auswahl. Weitere Fristen und Differenzierungen gelten beispielsweise für Flüssigkeitskühlsätze, größere Splitsysteme und in sich geschlossene Geräte.

Bedeutet eine Frist automatisch den Austausch bestehender Anlagen?

Nein. Ein Inverkehrbringungsverbot betrifft grundsätzlich die erstmalige Bereitstellung der erfassten Geräte auf dem EU-Markt. Daraus folgt nicht automatisch ein Betriebsverbot für bereits vorhandene Anlagen.

Für den Weiterbetrieb sind jedoch die jeweiligen Betreiberpflichten und Servicebeschränkungen zu beachten. Deshalb sollten Wartbarkeit, Anlagenzustand und künftiger Kältemittelbedarf rechtzeitig bewertet werden.

Was bedeutet die HFKW-Quotenreduzierung?

Das Quotensystem begrenzt die insgesamt erfassten HFKW-Mengen auf dem europäischen Markt. Es handelt sich nicht um eine pauschale Verbrauchsquote für jeden einzelnen Gebäudebetreiber.

Für die Anlagenstrategie bleibt die Entwicklung dennoch relevant: Kältemittelwahl und langfristige Versorgung sollten bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.

2035 ist kein allgemeiner Endtermin für sämtliche F-Gase. Auch die HFKW-Höchstmenge von null ab 2050 darf nicht mit einem pauschalen Betriebsverbot aller vorhandenen Anlagen gleichgesetzt werden.

So bereiten Sie Ihre Gebäudetechnik vor

Eine vorausschauende Planung beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme:

  • Anlagenart, Leistung und Kältemittel dokumentieren,
  • Füllmengen und bisherige Servicearbeiten erfassen,
  • zutreffende Fristen und Ausnahmen zuordnen,
  • Weiterbetrieb, Umrüstung und Ersatz vergleichen,
  • Energieeffizienz und Sicherheitsanforderungen gemeinsam bewerten,
  • Investitionen nach Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit priorisieren.

Bei Neuanlagen lohnt es sich, die geplante Nutzungsdauer einzubeziehen. Ein heute zulässiges System sollte auch hinsichtlich Wartung, Betriebskosten und künftiger Anforderungen zum Projekt passen.

Anlagenstrategie mit 3C TGA entwickeln

Die 3C TGA-Ingenieurbüro GmbH unterstützt Sie dabei, Ihre Anlagentechnik zu bewerten und geeignete technische Lösungen zu entwickeln. Gemeinsam schaffen wir eine nachvollziehbare Grundlage für Modernisierung und Neuplanung.

Sie möchten die relevanten F-Gas-Fristen für Ihre Anlagen einordnen? Sprechen Sie mit uns über Ihren Bestand oder Ihr Bauvorhaben.

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