Einen schnellen und umfassenden Überblick erhalten Sie unter www.foerderdata.de. Über dieser Adresse ist Deutschlands umfangreichste Förderdatenbank erreichbar, die von der febis Service GmbH unterhalten wird. Derzeit enthält die Datenbank rund 5600 Programme von Bund, Ländern, Kreisen, Kommunen sowie den Energieversorgern. Die für das jeweilige Vorhaben in Frage kommenden Förderprogramme können hier direkt abgerufen werden, eine Zusammenfassung der Programminhalte kann im PDF-Format gespeichert und ausgedruckt werden.
Als zusätzliche Dienstleistung bietet die febis Service GmbH die „Foerder-Engine“ an – bestehend aus einem „FörderInfoService“, einem „FörderAntragsService“ sowie einem „FörderNachweisService“. Diese Instrumente werden als Marketing und Vertriebsunterstützung von führenden Herstellern, Händlern und Dienstleistern aus dem Baubereich, von Finanzdienstleistern sowie den Energieversorgern eingesetzt. Der neue Service richtet sich sowohl an den Endverbraucher, als auch an den gewerblichen Kunden.
Kürzlich erreichten uns die Informationen zu einer bevorstehenden Novelle der BEG-Förderung im Bereich der Einzelmaßnahmen. Die neue Förderrichtlinie ist für alle Anträge ab 01.01.2024 gültig – zuvor gestellte Förderanträge haben Bestandsschutz und die alten Bedingungen gelten. Der Entwurf der neuen Förderrichtlinie zu den Einzelmaßnahmen liegt uns vor und hat in unseren Augen mehr negative als positive Aspekte. Aufgrund der erhöhten Bürokratie und teilweise Kürzung der max. Förderung um bis zu 50 %, sehen wir für viele Unternehmen hier schnellen Handlungsbedarf.
Folgende Anpassungen sind aktuell geplant:
Aufsplittung Antragsstellung: Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sind über die KfW-Bank zu beantragen, die restliche Anlagentechnik (z. B. LED-Beleuchtung, Klimaanlagen, Lüftungsanlagen) und die Sanierung der Gebäudehülle verbleibt bei dem BAFA.
Maximaler Förderbetrag sinkt hier bis zu 50%!
Anlagentechnik und Gebäudehülle von derzeit 1.000 Euro Sanierungskosten pro m²/Jahr sinkt auf 500 Euro Sanierungskosten pro m²/Jahr und wird somit um 50 % reduziert!. – (BAFA)
Einmalig nur noch 80 – 200 Euro pro m² bis zum Jahr 2040 für die Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) – (KfW)Aufgrund von Punkt 2:
Wir erwarten für Mieter eine deutlich geringere Zustimmungsquote von Eigentümern aufgrund von Vorbehalten, da der Eigentümer den einmaligen Förderdeckel im Bereich Heizungstechnik für sich selbst beanspruchen möchte.
Mehr Bürokratie – Höherer Zeitaufwand und Kosten für die Beantragung:
Im Rahmen der Förderung sind die zu erzielenden THG-Emissionen (Treibhausgas) und deren Reduktion durch die Maßnahme zu berechnen und zu bestätigen. Wir erwarten erhöhte Herausforderungen bei den Fachunternehmen und deren Bestätigung der berechneten Werte durch deren Unterschrift. Insgesamt wird der Antrag hierdurch zeitintensiver.
Förderhöhe Heizungstechnik wird von derzeit 25 – 40 % auf 30 – 35 % angepasst. In Kombination mit dem deutlich geringeren Deckel von 80 – 200 Euro pro m² Sanierungskosten, wird die Förderhöhe real oftmals sinken.
Förderung Anlagentechnik außer Heizung und Gebäudehülle bleibt bei 15 % – Achtung: gedeckelt auf 500 Euro Sanierungskosten pro m² und Jahr
Bisher war die Förderhöchstgrenze bei 5 Mio. Euro pro Gebäude gedeckelt, diese ist nun vollständig aufgehoben – kann real jedoch kaum erreicht werden.
Maximaler Umsetzungszeitraum sinkt von 48 Monate auf 36 Monate.