Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2023 hat Ende Oktober den Bundesrat passiert und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – voraussichtlich im Dezember 2023.
Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Für Unternehmen, öffentliche Stellen und Rechenzentren enthält das Gesetz konkrete Verpflichtungen in den Bereichen Energieeffizienzziele, Energie- oder Umweltmanagementsystem und Energieaudit, Umsetzung von konkreten Energieeinsparmaßnahmen, klimaneutrale Stromversorgung von Rechenzentren und Nutzung von Abwärme.
Ab dem 01.01.2024 soll auch das Wärmeplanungsgesetz zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten. Der Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze unterstützt die Zielsetzung einer einheitlichen und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung für Deutschland, aber auch die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität bis 2045 als zentraler Eckpfeiler der Energiewende.
Zudem finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Förderrichtlinie „Elektromobilität“, mit der Unternehmen bei der Umsetzung von Elektromobilitätsprojekten unterstützt werden. Beispielsweise richtet sich der aktuelle Förderaufruf zum Flottenprogramm an Großunternehmen sowie an kleine und mittlere Unternehmen mit einer zeitlich unbefristeten Förderung zur Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur mit Ladepunkten für Pkw, Lkw und Busse.