Kürzlich erreichten uns die Informationen zu einer bevorstehenden Novelle der BEG-Förderung im Bereich der Einzelmaßnahmen. Die neue Förderrichtlinie ist für alle Anträge ab 01.01.2024 gültig – zuvor gestellte Förderanträge haben Bestandsschutz und die alten Bedingungen gelten. Der Entwurf der neuen Förderrichtlinie zu den Einzelmaßnahmen liegt uns vor und hat in unseren Augen mehr negative als positive Aspekte. Aufgrund der erhöhten Bürokratie und teilweise Kürzung der max. Förderung um bis zu 50 %, sehen wir für viele Unternehmen hier schnellen Handlungsbedarf.